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Chorregeln vom Chor TonArt (Stand 14.03.2018)

1.   Der Chor führt den Namen „TonArt“ und ist ein Chor der evangelischen Kirchengemeinde
      Wendeburg.

      Aufgrund der finanziellen Förderung durch die Kirchengemeinde verpflichtet sich der Chor
      zur musikalischen Unterstützung der kirchlichen Arbeit.

2.   Der Chor hat aktive oder passive Mitglieder, die einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zahlen.
      Mit der Mitgliedschaft werden diese Regeln anerkannt.

3.   Die Mitgliedschaft kann durch Aufnahmeformulare beantragt werden. Eintrittstermine sind
      in Absprache mit dem Chorleiter möglich.

4.   Voraussetzung für die Teilnahme an Auftritten ist die hinreichende Vorbereitung. Das sind
      in der Regel die Teilnahme am Probenwochenende und eine generell regelmäßige
      Probenteilnahme während der Vorbereitungszeit eines Auftrittes.


5.   Die Organe des Chores sind der Chorbeirat und die Chorversammlung.

5.1.Chorbeirat
Der Chor bestimmt für vier Jahre ein 5-köpfiges Leitungsgremium (Chorbeirat) aus seinen
aktiven Mitgliedern, bestehend aus dem Chorsprecher und vier weiteren Vertretern, die
vom gesamten Chor gewählt werden.

Der Chorbeirat vertritt die Interessen des Chores und ist Bindeglied zwischen Chorleitung
und Chor. Über die Verwendung und die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird vom Chorbeirat
entschieden. Jedes Chormitglied hat die Möglichkeit an den Sitzungen des Chorbeirates
teilzunehmen. Kommt es innerhalb des Chorbeirates zu keiner Entscheidung, ist die
Chorversammlung einzuberufen.

5.2.Chorversammlung
Eine einberufene Chorversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden
Mitglieder beschlussfähig. Stimmberechtigt sind alle aktiven anwesenden Mitglieder.
Passive Mitglieder können bei Versammlungen ohne Stimmrecht beratend mitwirken.

Die Chorversammlung wählt die Chorleitung.

Die Chorversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit. Ausnahmen dazu sind die
Änderungen der Chorregeln und die Auflösung des Chores. Hierüber kann nur die
Chorversammlung entscheiden und es bedarf einer 2/3 Mehrheit.

Die Einladung für die Chorversammlung hat per email mit Vorlauf von mindestens 8 Tagen
zu erfolgen. Über die Möglichkeit der Stimmrechtsübertragung oder Briefwahl wird bei den
Einladungen informiert.
Auf Antrag wird eine Abstimmung geheim durchgeführt.

6.    Die Chorversammlungwählt zwei Kassenwarte, deren AmtszeitvierJahre beträgt.
       Die Chorversammlung wählt für zwei Jahre einen Kassenprüfer und einen Stellvertreter.
       Nach Ablauf der zwei Jahre endet die Amtszeit des Kassenprüfers und eine unmittelbare
       Wiederwahl ist nicht möglich. Der Stellvertreter übernimmt die Rolle Kassenprüfers, seine
       Amtszeit verlängert sich somit um weitere zweiJahre ohne dass es einer Wiederwahl bedarf.
       Ein neuer Stellvertreter ist zu wählen.
       Die Chorversammlung wählt für zwei Jahre einen Kassenprüfer und einen Stellvertreter.

7.   Der Mitgliedsbeitrag ist für das laufende Kalenderjahr innerhalb von vier Wochen nach der
      jährlichen Chorversammlung unbar zu bezahlen. Der Beitrag für neue Mitglieder ist bei Eintritt
      anteilig zu entrichten.

Bei Ausscheiden besteht kein Anspruch auf Beitragsrückzahlungen oder auf Anteile des
Chorvermögens.
Passive Mitglieder, Schüler, Auszubildende, Studenten usw. zahlen den halben Mitgliedsbeitrag.

8.   Die Chorkasse ist Eigentum des Chores TonArt.

9.   Bei Auflösung des Chores fällt das Geld der Chorkasse zweckgebunden an die
      Kirchengemeinde Wendeburg für Jugend- und Chorarbeit.

10.  Alle Informationen werden grundsätzlich per email verteilt und sind zusätzlich auf der
      Website www.tonart-wendeburg.de zu finden. Mitglieder ohne Email-Adresse erhalten die
      Information als Kopie.

11.  Weitere Funktionen wie z.B. Notenwart, Getränkewart können benannt werden.

Anhänge:
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